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Aug 09, 2023

Genehmigungen für Lebensmittelgeschäfte

Erfahren Sie, wie Sie eine neue Lebensmittelgenehmigung erhalten, eine bestehende Genehmigung erneuern oder Baupläne für Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen einreichen.

King County stellt Lebensmittelgeschäftsgenehmigungen für lokale Unternehmen und kommunale Ernährungsprogramme aus. Wir prüfen und genehmigen auch Baupläne für Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, wie zum Beispiel:

Ein festes Lebensmittelunternehmen ist an mehr als 21 aufeinanderfolgenden Tagen am selben Standort tätig. Beispiele für dauerhafte Lebensmittelbetriebe sind Restaurants, Cafés, Cafeterien, Feinkostläden, Lebensmittelgeschäfte, Schulküchen und einige Donated Food Distributing Organizations (DFDOs).

Zu den mobilen Lebensmittelgeschäften gehören Imbisswagen, Anhänger, Lastwagen und Lebensmittelkioske. Unternehmer müssen Pläne zur Prüfung und Genehmigung einreichen. Dies muss vor dem Bau, Umbau oder Eigentümerwechsel erfolgen.

Ein vorübergehendes Lebensmittelunternehmen ist für eine einzelne Veranstaltung oder Feier weniger als 21 Tage am selben Standort tätig (WAC 246-215-01115(124)(a)(b)). Temporäre Lebensmittelunternehmen sind bei Veranstaltungen wie Messen, Festivals, Spendenaktionen, Bauernmärkten, Konzertreihen, Sportveranstaltungen, Zirkussen, Karnevalen und Kongressen tätig.

Landwirte oder ihre Vertreter können die von ihnen produzierten Lebensmittel an Verbraucher verkaufen.

Sie benötigen eine Genehmigung zum Zubereiten und Servieren von Speisen für private Partys und Veranstaltungen in King County. Unter einem Catering-Betrieb versteht man eine Person, die mit einem Kunden einen Vertrag über die Zubereitung eines bestimmten Menüs und einer bestimmten Menge an Speisen in einem zugelassenen Lebensmittelbetrieb abschließt, um die Gäste oder Kunden des Kunden an einem anderen Standort zu bedienen.

Dabei handelt es sich um Unternehmen wie Wein-, Bier- und Destillerie-Verkostungsräume.

Das Landwirtschaftsministerium des US-Bundesstaates Washington regelt diese Vorgänge.

Für bestimmte Lebensmittelbetriebe und den Verkauf von Backwaren ist keine Genehmigung erforderlich. Bei ihnen besteht ein geringes Risiko, durch Lebensmittel verursachte Erkrankungen zu verursachen.

Dies ist das Deckblatt für die Einreichung der Planüberprüfung für einen Mikromarkt (unbeaufsichtigter Einzelhandel). Ein Mikromarkt ist ein unbemannter Einzelhandelsbereich, in dem Einzelpersonen Lebensmittel und Getränke kaufen können. Für Anweisungen zum Einreichen wenden Sie sich bitte an den Planprüfer unter 206-263-9566 oder 206-477-8050.

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